Gesetzliche Grundlagen und
Einschränkungen
Nach § 6 Tierschutzgesetz
fällt die Kastration
von Hunden
(männlichen und weiblichen)
ebenso wie das Kupieren von Ohren und Ruten
sowie das Entfernen der Wolfskrallen unter das
Amputationsverbot und darf nur beim Vorliegen
von medizinischen Gründen vorgenommen
werden.
 

 

Folgenden Text habe ich als Info aus einer Veröffentlichung vom 10. August 2017 übernommen. Er stammt nicht von mir persönlich!

Eine Kastration, ohne medizinisch wichtigen! Grund, ist durch nichts zu entschuldigen!!!

 

Geimpft, gechipt, entwurmt und – natürlich! – auch kastriert: So liest man es in vielen Anzeigen, die Hunde zur Vermittlung anbieten. In der Tat werden Hunde aus dem Auslandstierschutz standardmäßig vor der Ausreise nach Deutschland kastriert.

Bei Hündinnen geschieht dies spätestens nach der ersten Läufigkeit, bei Rassehunden auch gerne „in einem Abwasch“ mit der HD-Röntgenuntersuchung. Auch hierzulande achtet ein verantwortungsvoller Hundebesitzer auf Krankheitsvorsorge und er lässt sein Tier kastrieren – vorsorglich: gegen Krebs, Gebärmuttervereiterung, ungewollten Nachwuchs, Flecken auf dem Teppich oder Ärger mit anderen Hundebesitzern. Selbstverständlich.

Genau das sollte eine Kastration aber keinesfalls sein. In Deutschland werden Hunde unter Aufsicht ausgeführt und sie leben in der Regel eng mit ihrem Menschen zusammen. Viele werden bei Problemen qualifizierten Hundetrainern vorgeführt und sie besuchen meist mindestens einmal im Jahr den Tierarzt. Eine pauschale Kastration ist daher unnötig. Sicher, in bestimmten Fällen kann dies Leben retten, Stress nehmen und die Haltung des Hundes sogar erst ermöglichen. Dennoch sollte die Entscheidung für eine Operation unter Vollnarkose – bei Hündinnen sogar mit einem tiefen Bauchschnitt – immer gut überlegt sein.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Als reine „Vorsorge“ verstößt die Kastration vielmehr gegen das Tierschutzgesetz. Laut § 6 ist es verboten, Organe teilweise oder ganz zu entfernen, wenn es nicht fachmedizinisch ausdrücklich angezeigt ist.

Zudem kann eine Kastration ernste Folgen nach sich ziehen: Rüden könnten vermehrt andere Rüden besteigen, viele Hündinnen werden inkontinent, der Stoffwechsel kann sich verändern und die Tiere können ihr Verhalten im Bereich Angst oder Aggression ändern – teils sogar noch zehn Jahre nach der Operation. Der Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e. V. (BVZ Hundetrainer) meint daher, dass eine Kastration stets eine Einzelfallentscheidung sein sollte – auch wenn das hormonelle Intaktsein ein- oder zweimal im Jahr wegen Läufigkeit duftende Hundedamen und verliebte Rüden bedeutet.

 

 

 

Der nachfolgende Text stammt von mir persönlich

 

Kastration oder Sterilisation?

 

Dazu muß man aber erst einmal den Unterschied kennen.

 

Kastration: Entfernung Eierstöcke, manchmal auch komplette Gebärmutter (Hündin), Entfernung der Hoden (Rüden)

 

Sterilisation: Durchtrennung der Eileiter (Hündin), Samenleiter (Rüden)

 

Bei der Kastration fallen alle Symptome der Läufigkeit bei der Hündin weg und der Rüde hat weniger Interesse an der Damenwelt, da die Sexualhormone durch die Entfernung der Hoden fast komplett wegfallen.

 

Bei der Sterilisation von Hündin oder Rüde bleibt alles hormonell genauso wie bei "intakten" Hunden. Es ist die schonendere Methode, um keinen ungewollten Nachwuchs zu erhalten. Leider wird heute kaum sterilisiert, sondern gleich kastriert.

 

Ich selber bin ein Gegner der Kastration, wenn es nur aus rein menschlicher Bequemlichkeit vollzogen wird.

Die Kastration per Chip ist noch viel schlimmer!

Läßt die Wirkung nach, dann kommen die Hormone wieder so richtig in Wallung und das führt erst Recht zu Problemen.